Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichem Grund

22. Juni 2026

Die Gemeinde Berneck verfügt über rund 380 öffentlich zugängliche Parkplätze auf dem Gemeindegebiet. Diese befinden sich insbesondere im Ortszentrum, bei öffentlichen Einrichtungen, Schul- und Sportanlagen sowie in Naherholungs- und Freizeitgebieten. Bereits früher, u. a. im Zusammenhang mit der Abstimmung bezüglich des zweiten Tiefgaragengeschosses im Hasler-Areal, kommunizierte der Gemeinderat, dass die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichem Grund vorgesehen ist. Unter Berücksichtigung der Entwicklung im Dorfzentrum und des daraus entstehenden zusätzlichen Wohnraums sowie des Wegfalls einzelner bisheriger Parkplatzkapazitäten erarbeiteten Verwaltung und Gemeinderat die Grundlagen für die zukünftige Parkplatzbewirtschaftung.
 

Mit der Parkplatzbewirtschaftung verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die bedarfsgerechte Nutzung der vorhandenen Parkplätze sicherzustellen, die Verfügbarkeit zu verbessern und eine angemessene Parkplatzrotation zu fördern. Gleichzeitig soll die Dauerparkierung auf öffentlichem Grund geordnet geregelt werden. Die Parkplatzbewirtschaftung erfolgt dabei nicht flächendeckend nach einem einheitlichen System. Je nach Standort sind unterschiedliche Lösungen vorgesehen. Ziel ist nicht, möglichst viele Gebühren zu erheben, sondern die vorhandenen Parkplätze besser nutzbar zu machen. Öffentliche Parkplätze sollen weniger durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge belegt werden. Dadurch bleiben die vorhandenen Parkplätze künftig vermehrt für Kundschaft, Gäste, Besucher*innen sowie weitere kurzfristige Nutzungen verfügbar. Gleichzeitig wird dadurch die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben, Gastronomiebetrieben, öffentlichen Einrichtungen, Freizeitangeboten sowie des Dorfzentrums bestmöglich gewährleistet. 
 

Für die grosse Mehrheit der Nutzer*innen ändert sich wenig. Wer öffentliche Parkplätze gelegentlich nutzt, um einzukaufen, ein Gastronomieangebot zu beanspruchen, eine öffentliche Einrichtung zu besuchen, am Vereinsleben teilzunehmen oder eine Freizeitanlage zu nutzen, kann dies auch künftig. Bei den mit Parkuhren bewirtschafteten Parkierungsanlagen sind die ersten zwei Stunden kostenlos. Die vorgesehenen Regelungen richten sich in erster Linie an Personen, die öffentliche Parkplätze regelmässig oder über längere Zeit beanspruchen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die dauerhaft bzw. regelmässig auf öffentlichen Parkplätzen oder auf öffentlichen Strassenflächen in Wohnquartieren (Laternenparkierung) abgestellt werden. Für das regelmässige oder längerfristige Parkieren sollen Parkkarten zur Verfügung stehen. Eine Parkkarte ist grundsätzlich erst dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug drei oder mehr Mal pro Monat im selben Bereich (z. B. auf einer Quartierstrasse) abgestellt wird.
 

Der Gemeinderat hat das Parkplatzbewirtschaftungskonzept sowie den Entwurf des Parkierungsreglements an seiner letzten Sitzung genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Bestandteil der Mitwirkungsunterlagen ist auch das Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung Berneck einfach erklärt». Dieses fasst die wichtigsten vorgesehenen Regelungen und Grundsätze verständlich zusammen und ermöglicht einen raschen Überblick über die geplante Parkplatzbewirtschaftung.

 

Vom 22. Juni 2026 bis 21. Juli 2026 erhält die Bevölkerung Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu den vorgesehenen Grundlagen zu äussern. Die Mitwirkungsunterlagen sind unten aufgeschaltet und auf der E-Mitwirkungsplattform (Gemeinde Berneck | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) sowie der Publikationsplattform einsehbar.  

Stellungnahmen können direkt über die Plattform oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Nach Abschluss der Mitwirkung werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung unterbreitet. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die definitive Fassung des Parkierungsreglements. Dieses untersteht in der Folge dem fakultativen Referendum. Vorgesehen ist, die Parkplatzbewirtschaftung im Winter 2026/2027 einzuführen.

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Parkplatzbewirtschaftungskonzept (PDF, 11.47 MB) Download 0 Parkplatzbewirtschaftungskonzept
Anhang 1 - Parkierungsreglement (PDF, 197 kB) Download 1 Anhang 1 - Parkierungsreglement
Anhang 2 - Übersichtsplan Parkplätze (PDF, 2.68 MB) Download 2 Anhang 2 - Übersichtsplan Parkplätze
Anhang 3 - Objektblätter (PDF, 2.23 MB) Download 3 Anhang 3 - Objektblätter
Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung Berneck einfach erklärt» (PDF, 894 kB) Download 4 Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung Berneck einfach erklärt»