Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Berneck
Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Berneck. Für nicht Stimmberechtigte stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis und die Jahresrechnung.
Der Stimmrechtsausweis muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte Ihren fehlenden Stimmrechtsausweis oder die Jahresrechnung rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei Berneck (071 747 44 77 oder per E-Mail: kanzlei@berneck.ch).