Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Berneck
Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Berneck. Für nicht Stimmberechtigte, stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmausweis und die Jahresrechnung.
Der Stimmausweis muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte Ihren fehlende Stimmausweis oder die Jahresrechnung rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei Berneck(071 747 44 77 der per E-Mail: kanzlei@berneck.ch).
Das Protokoll der ordentlichen Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Berneck vom 31. März 2023 liegt ab Freitag, 14. April 2023, bis Mittwoch, 27. April 2023, (während 14 Tagen) bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz).
Download
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Geschäftsbericht 2022 (PDF, 9.69 MB) | Download | 0 | Geschäftsbericht 2022 |
Detailblätter Geschäftsbericht 2022 (PDF, 3.61 MB) | Download | 1 | Detailblätter Geschäftsbericht 2022 |
Berneck in Zahlen 2023 (PDF, 414.36 kB) | Download | 2 | Berneck in Zahlen 2023 |
Protokoll der Bürgerversammlung vom 31. März 2023 (PDF, 10.96 MB) | Download | 3 | Protokoll der Bürgerversammlung vom 31. März 2023 |
Jahresberichte von regionalen Zweckverbänden, Zusammenschlüssen und Organisationen (PDF, 12.37 MB) | Download | 4 | Jahresberichte von regionalen Zweckverbänden, Zusammenschlüssen und Organisationen |