Bürgerversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Berneck. Für nicht Stimmberechtigte, stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmausweis und die Jahresrechnung.
Der Stimmausweis muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte Ihren fehlende Stimmausweis oder die Jahresrechnung rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei Berneck(071 747 44 77 der per E-Mail: kanzlei@berneck.ch).
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Dokumente
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Jahresrechnung 2014 der Politischen Gemeinde Berneck | Download | 0 | Jahresrechnung 2014 der Politischen Gemeinde Berneck |
Jahresrechnung 2014 der Primarschulgemeinde Berneck | Download | 1 | Jahresrechnung 2014 der Primarschulgemeinde Berneck |