Medienmitteilung des Gemeinderats Berneck vom 11.03.2021

11. März 2021

Unterhaltsmassnahmen oberhalb Grüeziweg nach Felssturz genehmigt
Am 5. Februar 2021 lösten sich Felspartien oberhalb des Grüeziwegs aus der oberen Felswand und stürzten bis auf den Grüeziweg und den darunterliegenden Rebhang. Ursache des Felssturzes ist gemäss geologischem Bericht vom 26. Februar 2021 die sehr schneereiche Witterung vom Januar und die darauffolgende nasse Warmperiode evtl. auch verbunden mit nächtlichem Frost. Der Geologe hält weiter fest, dass der Grüeziweg aus Sicherheitsgründen unbedingt gesperrt bleiben muss. Der latenten Gefahr ist gemäss Bericht mit verschiedenen Sofortmassnahmen (Felsräumung „von Hand“, Räumung des Felsniedergangs, Errichtung eines temporären Schutzzauns, Räumung/Entfernung/Abschlagen von gefährlichen Ausbruchpartien in der oberen Felswand, Entfernung von Bewuchs) zu begegnen. Diese Arbeiten sind schrittweise von einem qualifizierten Unternehmen auszuführen. Nach Abschluss dieser Sofortmassnahmen verbleibt eine grössere Wandscheibe von rund 10 m Höhe und Breite, die trotz neu anzubringender Sicherungsmassnahmen (Rückverhängung mit horizontalen Drahtseilen) instabil werden kann. Auf Empfehlung des Geologen hat der Gemeinderat deshalb entschieden, diese Wandscheibe statt nur zu sichern, vorsorglich mit einer kontrollierten Sprengung abgetragen zu lassen, um diese schwierig abzuschätzende Gefahr zu beseitigen.

Für die Sofortmassnahmen und die kontrollierte Entfernung der verbleibenden Wandscheibe hat der Gemeinderat am 9. März 2021 einen Gesamtkredit von CHF 90‘000 zulasten der Erfolgsrechnung 2021 gesprochen. Die Arbeiten werden zügig angegangen, sodass der Grüeziweg in sechs bis acht Wochen wieder geöffnet werden kann.

 

Teilstrassenplan Obere Husenstrasse liegt öffentlich auf
Die rund 1,5 km lange Hofstrasse zwischen Reute AR und Berneck erschliesst mehrere landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften der Weiler Hof und Strick (AI) sowie auf 250 m die Liegenschaften im Langen auf Bernecker Gemeindegebiet von Westen her (als letzter Abschnitt der oberen Husenstrasse). Die Strasse weist über grosse Teile einen schlechten Zustand auf und ist teilweise zu schmal. Die Flurgenossenschaft «Reute-Hof-Strick», die für den Strassenbau und -unterhalt zuständig ist, beabsichtigt die Strasse wiederherzustellen und sie – wo nötig – zu verbreitern.

Der Gemeinderat Berneck hat für den Teilabschnitt von 250 m auf Bernecker Gemeindegebiet den Teilstrassenplan Obere Husenstrasse erlassen. Dieser Teilstrassenplan liegt koordiniert mit den Auflagen in den Gemeinden Reute AR und Oberegg AI gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz während 30 Tagen, d. h. vom 26. März bis 26. April 2021, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zudem auf der Website der Gemeinde Berneck www.berneck.ch sowie auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch publiziert.

 

Sondernutzungsplan Täschenleererbach genehmigt
Oberhalb des Weilers Kobel befindet sich das Gebiet Giesskübel/Junge Reben. Um in diesem Steilhang auf einer Fläche von rund 30‘000 m2 den Rebbau wirtschaftlich betreiben und damit auch für die Zukunft sichern zu können, soll der Hang terrassiert werden. Damit der Rebhang im Gebiet Giesskübel/Junge Reben terrassiert werden kann, ist der Täschenleererbach auch in Zukunft im Rebberg auf einer Länge von knapp 120 m eingedolt zu führen. Dafür muss mit einem Sondernutzungsplan der Gewässerraum und der Verzicht auf die Offenlegung des Gewässers festgelegt werden. Der entsprechende Sondernutzungsplan mit weiteren Planungsinstrumenten unterstand im Januar 2021 der öffentlichen Mitwirkung. Die beiden Eingaben wurden berücksichtigt bzw. im Planungsbericht beantwortet. Am 9. März 2021 hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan Täschenleererbach genehmigt, der zusammen mit dem zugehörigen Baugesuch im Frühjahr 2021 koordiniert aufliegen wird.

 

Neue Schulordnung per 1. April 2021 in Kraft gesetzt
Der Gemeinderat hat am 12. Januar 2021 die neue Schulordnung erlassen, die vom 21. Januar 2021 bis 1. März 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt war. Während der Referendumsfrist und auch danach ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein. Der Gemeinderat stellte deshalb am 9. März 2021 fest, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist, und die Schulordnung damit am 2. März 2021 Rechtsgültigkeit erlangt hat. Die neue Schulordnung wird ab 1. April 2021 angewendet.

 

Häckseldienst
Das Bauamt führt am Montag, 22. März 2021, ab 07.30 Uhr (bei jeder Witterung), und bei Bedarf auch an den folgenden Tagen wiederum einen unentgeltlichen Häckseldienst durch. Anmeldungen nimmt die Gemeinderatskanzlei (Tel. 071 747 44 77 oder E-Mail kanzlei@berneck.ch) bis spätestens Donnerstag, 18. März 2021, entgegen.

Das Strauch- und Baumschnittgut ist geordnet am Strassenrand bereit zu stellen (maximale Dicke der Äste: 6 cm / feine Stauden und Äste wenn möglich gebündelt). Eine Mithilfe der Gartenbesitzer ist nicht notwendig. Das Häckselgut wird am Strassenrand deponiert. Eine Abfuhr des Materials erfolgt nicht.

Die Equipe ist beauftragt, nur ordnungsgemäss bereitgestelltes Material zu verarbeiten. Ganze Baumkronen usw. können nicht gehäckselt werden. Für Schäden, die durch Fremdmaterialien im Schnittgut entstehen, haftet der Verursacher.

Das Angebot gilt grundsätzlich für Gartenbesitzer. Es werden maximal 30 Minuten pro Liegenschaft eingerechnet. Ein Mehraufwand wird mit CHF 150/h in Rechnung gestellt. Grössere Mengen an Strauch- und Baumschnittgut sind separat (z. B. bei der Verwert AG) zu entsorgen.

 

Erteilte Baubewilligungen
im ordentlichen Verfahren:

  • Kaufmann Gino-Enrico und Huber Claudia, Kanzleistrasse 5, Berneck, für Umbau Wohnhaus Vers. Nr. 224, Grundstück Nr. 641, Kanzleistrasse 5, Berneck.

 

im Meldeverfahren:

  • Hongler Johann und Ruth, Wäselistrasse 11, Berneck, für Errichtung Erdsonden-Wärmepumpe, Grundstück Nr. 380, Wäselistrasse 12, Berneck;

  • Kergel Andre, Kobelbachstrasse 5, Berneck, für Errichtung Pergola und Sichtschutzwand, Grundstück Nr. 1611, Kobelbachstrasse 5, 9442 Berneck.

 

Arbeitsvergaben
Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben:

  • Rohrlegearbeiten betreffend Neuerstellung Hydrantenleitung Hafnerwisen zum Angebot von CHF 91'492.70 inkl. MwSt. an die Forster Haustechnik AG, Littenbachstrasse 35, Berneck;
  • Fachbauleitung Wasserleitungsersatz Rüdenstrasse zum Angebot von CHF 14'680.70 inkl. MwSt. an die Bänziger Partner AG, Staatsstrasse 44, 9463 Oberriet;

  • Tiefbauarbeiten betreffend Kanalisationsumlegung Mischabwasserkanal Rüdenstrasse 4 + 4a zum Angebot von CHF 20'414.95 inkl. MwSt. an die Karl Bürki GmbH, Taastrasse 22, Berneck;

  • Planungsarbeiten für Heizungsanlage Zentrum im Städtli zum Angebot von CHF 27'625.05 inkl. MwSt. an die VISIONA GmbH, Auerstrasse 31, 9435 Heerbrugg.

 

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Freundliche Grüsse

Gemeinderatskanzlei Berneck
Die Gemeinderatsschreiberin
Shaleen Frei
11.03.2021

Obere Husenstrasse
Teilbereich von 250 m auf Bernecker Gemeindegebiet