Hausverbot
Gemäss Art. 35bis EGzZGB können amtliche Anzeigen in privatrechtlichen Angelegenheiten durch die Gemeinderatskanzlei am Wohnort des Begehrenden erlassen werden.
Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist eine behördliche Mitteilung privatrechtlicher Erklärungen und stellt eine reine Tathandlung dar. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen sicheren Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat.
Die Gesuche müssen schriftlich an die Gemeinderatskanzlei Berneck eingereicht werden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Preis
Name | |||
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Formular amtliches Hausverbot (PDF, 19 kB) | Download | 0 | Formular amtliches Hausverbot |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 747 44 77 | kanzlei@berneck.ch |