Betreibung, Schlichtungsgesuch für die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse (Zivilklage)
In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse. Bei einem Streitwert von mindestens Fr. 100'000.-- können die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten. Die Schlichtungsstelle ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstelle.
Hier finden Sie das Gesuch für die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse. Aktionen
Verantwortliche Person: Annelise Baumgartner Zuständige Instanz: Betreibungsamt
zur Übersicht
|