Betreibung, Schlichtungsgesuch an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse (Zivilklage)
In Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. Bei einem Streitwert von mindestens Fr. 100'000.-- können die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten. Die Schlichtungsstelle ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstelle.
Hier finden Sie das Gesuch für die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. Aktionen
Verantwortliche Person: Annelise Baumgartner Zuständige Instanz: Betreibungsamt
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