Betreibung, Betreibungsbegehren
Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist die Abteilung Betreibungen am Wohnsitz des Schuldners. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.
Aktionen
Verantwortliche Person: Annelise Baumgartner Zuständige Instanz: Betreibungsamt
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