Asylwesen

 

Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeit klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Die Gemeinden sind verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Berneck sind die Asylsuchenden in verschiedenen Liegenschaften bzw. Wohnungen untergebracht.