Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt. Entsprechend frühzeitig ist das Antwortkuvert der Post zu übergeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen oder einem privaten Couvert separat zum Stimmrechtsausweis verpackt sind;
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Persönliche Stimmabgabe, Wahllokale/Abstimmungszeiten
Urne im Rathaus, 1. Stock, Rathausplatz 1, 9442 Berneck: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr