Gemeinderatsverhandlungen vom 13.03.2017Bürgerversammlung 2017Die ordentliche Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Berneck findet am Freitag, 31. März 2017, um 20.00 Uhr, zusammen mit der Primarschulgemeinde Berneck in der Mehrzweckhalle Bünt Berneck statt. Es wurde folgende Traktandenliste festgelegt: Traktanden der Primarschulgemeinde
Traktanden der Politischen Gemeinde
Die Amtsrechnungen 2016 mit Voranschlägen 2017 der Primarschule und der Politischen Gemeinde Berneck werden in den nächsten Tagen in alle Haushalte verteilt. Diese sind auch online verfügbar auf www.berneck.ch (Politik/Bürgerversammlungen). Erteilte Festwirtschaftspatente Katharina Hensel, Burggass 5, 9442 Berneck, wurde das Festwirtschaftspatent für den Comedy-Abend (Ausstellung) «küttelbenz» vom Samstag, 4. März 2017, an der Burggass 5, Berneck, erteilt. Erwin Grenacher, Heinrich Eggenberger AG, Kirchgass 26, 9442 Berneck, wurde das Festwirtschaftspatent für das Kunstevent Silvan Köppel und Carlos Lorenzi vom Samstag, 18. März 2017, bei der Heinrich Eggenberger AG, Kirchgass 26, Berneck, erteilt. Beda Germann, Hinterdorfstrasse 3, 9442 Berneck, wurde das Festwirtschaftspatent für das Konzert a-live vom Samstag, 9. September 2017, im Foyer der Mehrzweckhalle Bünt, Berneck, erteilt. Häckseldienst Das Bauamt führt am Montag, 20. März 2017, ab 07.30 Uhr (bei jeder Witterung), und bei Bedarf auch an den folgenden Tagen wiederum einen unentgeltlichen Häckseldienst durch. Es ist eine Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 16. März 2017, an die Gemeinderatskanzlei (Telefonnummer 071 747 44 77 oder E-Mail kanzlei@berneck.ch) erforderlich. Das Strauch- und Baumschnittgut ist geordnet am Strassenrand bereit zu stellen (maximale Dicke der Äste: 6 cm / feine Stauden und Äste wenn möglich gebündelt). Eine Mithilfe der Gartenbesitzer ist nicht notwendig. Das Häckselgut wird am Strassenrand deponiert. Eine Abfuhr des Materials erfolgt nicht. Gartenbesitzer, die das Material nicht selbst verwenden können, benützen bitte die gebührenfreie Grünabfuhr. Die Equipe ist beauftragt, nur ordnungsgemäss bereit gestelltes Material zu verarbeiten. Ganze Baumkronen usw. können nicht gehäckselt werden. Für Schäden, die durch Fremdmaterialien im Schnittgut entstehen, haftet der Verursacher. Das Angebot gilt grundsätzlich für Gartenbesitzer. Es werden maximal 30 Minuten pro Liegenschaft eingerechnet. Ein Mehraufwand wird mit CHF 150/h in Rechnung gestellt. Grössere Mengen an Strauch- und Baumschnittgut sind separat (z. B. bei der Verwert AG) zu entsorgen. Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren:
im Meldeverfahren:
Verlängerung der Baubewilligung
----------------------- Freundliche Grüsse Gemeinderatskanzlei Berneck Der Gemeinderatsschreiber Philipp Hartmann 13.03.2017 Dokument Gemeinderatsverhandlungen vom 13.03.2017 (pdf, 30.4 kB) Datum der Neuigkeit 13. März 2017
|