Einbürgerungsrat

 

Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern des Gemeinderats und des Ortsverwaltungsrats der Ortsgemeinde und des Aktuars zusammen.

Der Einbürgerungsrat verfolgt folgende Ziele:

  • Korrekte Abwicklung der Einbürgerungsverfahren;
  • Abklären der "Einbürgerungs-Würdigkeit" der Bürgerrechtsbewerber.

Personen

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