Genehmigung Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Weierbüntstrasse Abzweiger West»

15. Juni 2020

Politische Gemeinde Berneck – Der Gemeinderat hat am 28. April 2020 gestützt auf Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

 

Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Weierbüntstrasse Abzweiger West»

 

Die neue Strasse mit Wendeanlage erschliesst das Baulandgrundstück Nr. 744 sowie das westlich gelegene Grundstück Nr. 742. Das Strassenprojekt und die Einteilung (Teilstrassenplan) «Weierbüntstrasse Abzweiger West» liegen während 30 Tagen, d.h. vom 16. Juni bis 15. Juli 2020, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung der Strasse inkl. Wendeanlage ist während der Auflagefrist im Gelände markiert.

 

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt und den Teilstrassenplan «Weierbüntstrasse Abzweiger West» beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

9442 Berneck, 8. Juni 2020                                                                Gemeinderat Berneck

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