Rechtskraft: Ergebnisse der Abstimmung über die Traktanden der Bürgerversammlung

13. Mai 2020

Feststellung Rechtsgültigkeit der Ergebnisse der Abstimmung vom 19. April 2020 über die Traktanden der Bürgerversammlung
(Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG))


Am 19. April 2020 fand unter anderem die kommunale Abstimmung betreffend Genehmigung der Jahresrechnung und des Bilanzanpassungsberichts per 1. Januar 2019, des Budgets und des Steuerfusses (gemäss Steuerplan) für das Jahr 2020 sowie der neuen Gemeindeordnung vom 14. Januar 2020 für die Einheitsgemeinde per 2021, statt.


Alle Vorlagen wurden an der Abstimmung vom 19. April 2020 angenommen. Die Ergebnisse wurden am 19. April 2020 publiziert und sind in der Beilage ersichtlich.
 

Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 20. April bis 3. Mai 2020 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt verlaufen ist, haben die Ergebnisse der Abstimmung vom 19. April 2020 über die Traktanden der Bürgerversammlung Rechtsgültigkeit erlangt.
 

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Abstimmung vom 19. April 2020 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Berneck mit Beschluss vom 12. Mai 2020 fest, dass die erwähnten Vorlagen angenommen sind.

 

12. Mai 2020                              Der Gemeinderat

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Abstimmungsergebnisse kommunale Abstimmung vom 19.04.2020 Download 0 Abstimmungsergebnisse kommunale Abstimmung vom 19.04.2020