Empfehlungen des Kantonsforstamtes für Waldeigentümer: - wenig Pflegeaufwand in Eschenbestände investieren
- keine Neupflanzungen von Eschen vornehmen
- Förderung und Erhalt von gesunden bzw. potenziell resistenten Eschen (im belaubten Zustand vom Revierförster anzeichnen lassen!)
- stark geschädigte Eschen (Laubverlust > 70%) an exponierten Stellen entfernen
- Vermeidung der Holzentwertung durch rechtzeitige Nutzung (nur bei schönen Stämmen lohnenswert)
- Ausscheidung von Altholzinseln zur Förderung von Totholz prüfen, wo kein Sicherheitsrisiko besteht
|