Quoren für das Zustandekommen von Referendums- und Initiativbegehren für die Amtsdauer 2017 - 2020Für das Zustandekommen eines Referendums- oder Initiativbegehrens ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates massgebend. Für die Amtsdauer 2017 bis 2020 sind für das Zustandekommen folgende Unterschriften notwendig:
Die Gemeinderatskanzleien Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau, 20. Januar 2017 Datum der Neuigkeit 20. Jan. 2017
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