Referendumsvorlage: Vereinbarung Zweckverband «Rheintaler Binnenkanalunternehmen»
(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie den Gemeindeordnungen der Zweckverbandsgemeinden)
Gegenstand Vereinbarung Zweckverband «Rheintaler
Binnenkanalunternehmen»
Beschluss des Gemeinderates Berneck vom
2. November 2021
Referendumsfrist vom 6. Januar 2022 bis 14. Februar 2022 (40 Tage)
Öffentliche Auflage Rathaus Berneck, Planauflagewand 1. Stock
sowie Website Publikationsplattform
(www.publikationen.sg.ch)
Quorum für das Zustandekommen
eines Referendumsbegehrens 253 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch heruntergeladen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.
Weitere Informationen zur Zweckverbandsvereinbarung finden Sie auf der Website des Zweckverbandes RBK. Der vorstehende Link funktioniert ab dem 5. Januar 2022, ca. 17 Uhr.
5. Januar 2022 Gemeinderat Berneck
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