Verkehrsanordnung Gemeinde Berneck

29. September 2021

Der Gemeinderat verfügt in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01; abgekürzt SVG), Art. 107 und Art. 113 der Signalisationsverordnung (SR 741.21; abgekürzt SSV) sowie Art. 21 Abs. 1 der Einführungsverordnung zum SVG (sGS 711.1; abgekürzt EV SVG) folgende Verkehrsanordnung:

 

Papieristrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse / Nr. 360)

 

  • Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit dem Vermerk ,,Ausgenommen mit Bewilligung" gemäss Art. 17 Abs. 1 i. V. m. Art. 63-65 Signalisationsverordnung (SR 741.21; abgekürzt SSV, Signal 2.14).

     

  • Die Zufahrt und das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund sind ohne spezielle Bewilligung ausschliesslich gestattet für:

    • Öffentliche Dienste im Einsatz (Feuerwehr, Polizei, Ambulanz o.ä.);

    • Dienstleistungen und Dienstfahrten der Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde (für Entsorgung, Unterhalt öffentlicher Anlagen und dergleichen).

 

Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

 

Berneck, 29.09.2021                                                                              Gemeinderat Berneck

Name
Signalisationsplan Verkehrsanordnung Papieristrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse Download 0 Signalisationsplan Verkehrsanordnung Papieristrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse