Häckseldienst

6. März 2019

Das Bauamt führt am Montag, 25. März 2019, ab 07.30 Uhr (bei jeder Witterung), und bei Bedarf auch an den folgenden Tagen wiederum einen unentgeltlichen Häckseldienst durch. Es ist eine Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 21. März 2019, an die Gemeinderatskanzlei (Telefonnummer 071 747 44 77 oder E-Mail kanzlei@berneck.ch) erforderlich.

Das Strauch- und Baumschnittgut ist geordnet am Strassenrand bereit zu stellen (maximale Dicke der Äste: 6 cm / feine Stauden und Äste wenn möglich gebündelt). Eine Mithilfe der Gartenbesitzer ist nicht notwendig. Das Häckselgut wird am Strassenrand deponiert. Eine Abfuhr des Materials erfolgt nicht. Gartenbesitzer, die das Material nicht selbst verwenden können, benützen bitte die gebührenfreie Grünabfuhr.

Die Equipe ist beauftragt, nur ordnungsgemäss bereit gestelltes Material zu verarbeiten. Ganze Baumkronen usw. können nicht gehäckselt werden. Für Schäden, die durch Fremdmaterialien im Schnittgut entstehen, haftet der Verursacher.

Das Angebot gilt grundsätzlich für Gartenbesitzer. Es werden maximal 30 Minuten pro Liegenschaft eingerechnet. Ein Mehraufwand wird mit CHF 150/h in Rechnung gestellt. Grössere Mengen an Strauch- und Baumschnittgut sind separat (z. B. bei der Verwert AG) zu entsorgen.