Referendumsvorlage Änderung Heimreglement

11. Oktober 2018

Mit der Änderung der Gemeindeordnung schaffte die Bürgerversammlung vom 28. März 2018 die Grundlage, damit das Alters- und Pflegeheim als unselbständiger Betrieb geführt werden kann wie die Elektra- und die Wasserversorgung. Mit der nun vom Gemeinderat am 25. September 2018 erlassenen 2. Änderung des Heimreglements, wird das Alters- und Pflegeheim Städtli ab nächstem Jahr als unselbständiger Betrieb geführt.

Zudem nutzte der Gemeinderat die Gelegenheit und passte das Reglement im Bereich Organisation und Taxordnung den heutigen Verhältnissen an: Im Bereich Organisation führt seit längerem die durch die Bereichsleitungen zusammengesetzte Geschäftsleitung erfolgreich das Alters- und Pflegeheim und die Bestimmungen zur Taxordnung wurden den heutigen Bestimmungen mit Pensions-, Pflege- und Betreuungstaxen angepasst. Neu soll mit der Taxordnung der Kostenvorschuss bei Eintritt sowie der Auswärtigenzuschlag festgelegt werden können.

Das Heimreglement liegt vom 12. Oktober bis 21. November 2018 öffentlich auf und kann im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, sowie auf der Website www.berneck.ch eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 256 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

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