Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

24. Juli 2018

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 24. Juli 2018 aufgrund der Trockenheit folgendes entschieden:

Die Trockenheit ist auch nach den Niederschlägen vom Wochenende weiter ein Problem. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat deshalb auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs entschieden, ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe zu verhängen. Der Kanton untersagt gleichzeitig den Wasserbezug aus kleineren Oberflächengewässern.

Damit gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe, das heisst bis zu einem Abstand von 200 Metern. Es ist generell untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen (für Berneck u.a. Tigelberg, Schlossbrugg und Rosenberg). Die Abstände sind auch für Höhenfeuer einzuhalten. Verboten ist im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen (in Berneck gilt ein allgemeines Verbot), Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren. Das Verbot wird vom Sicherheits- und Justizdepartement verfügt. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt. Den Gemeinden ist es überlassen, strengere Vorschriften zu verfügen.

Der Kantonale Führungsstab hat indes entschieden, kein generelles Feuerwerksverbot zu beantragen. Die Lage wird aber weiter beobachtet und laufend beurteilt.