Öffentliche Auflage - Baulinienplan "Sackbach Bereich Benzen Teil 1" - Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchVDer Gemeinderat genehmigte am 18. August 2017 mit Beschluss Nr. 370 gestützt auf Art. 24 des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG):Baulinienplan "Sackbach Bereich Benzen Teil 1" Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Der Baulinienplan "Sackbach Bereich Benzen Teil 1" mit Festlegung des Gewässerraums liegt während 30 Tagen, d. h. vom 29. August bis 27. September 2017, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Baulinienplan «Sackbach Bereich Benzen Teil 1» beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Datum der Neuigkeit 28. Aug. 2017
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