Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung vom 10. April 2022; Feststellung des endgültigen ErgebnissesDie Abstimmungsergebnisse der Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung vom 10. April 2022 wurden samt Rechtsmittelbelehrung gleichentags publiziert. Beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen ging innert der Beschwerdefrist keine Beschwerde ein. Die Beschwerdefrist ist somit unbenutzt abgelaufen. Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) mit Beschluss vom 3. Mai 2022 die endgültigen Ergebnisse der Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung vom 10. April 2022 festgestellt. Dokument Abstimmung vom 10.04.2022 (pdf, 265.7 kB) Datum der Neuigkeit 6. Mai 2022
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