Nathalie Egger als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt

5. Oktober 2020

Gesamterneuerungswahlen 2021 – 2024
Zustandekommen der stillen Wahl für den zweiten Wahlgang
Nathalie Egger als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt

Im ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 bis 2024 vom 27. September 2020 wurde ein Sitz der Geschäftsprüfungskommission nicht besetzt, weshalb für diesen Sitz der zweite Wahlgang stattfindet.

Die Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission ist eine Majorzwahl.

Nach Art. 28 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) und Art. 9 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Berneck ist für Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang die stille Wahl möglich. Sie kommt gemäss Art. 29 WAG zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen und Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. In diesem Falle findet der zweite Wahlgang nicht statt.

Der Gemeinderat hat für diese Gesamterneuerungswahlen verfügt, dass die Gemeinderatskanzlei über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet. Sie veröffentlicht den Entscheid über das Zustandekommen der stillen Wahl im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Art. 29 Abs. 2 lit. b WAG).

 

Die Gemeinderatskanzlei Berneck stellt fest:

  1. Für die Wahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission wurde bis zum  Wahlmeldeanschluss für den zweiten Wahlgang (Montag, 5. Oktober 2020, um 11.30 Uhr) nur ein Vorschlag eingereicht. Die stille Wahl ist somit zustande gekommen.
  2. Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission ist gewählt:
    Nathalie Egger, Rüdenstrasse 1a, 9442 Berneck.

  3. Der auf Sonntag, 29. November 2020, festgelegte zweite Wahlgang für diese Wahl findet nicht statt.

 

Rechtsmittel
Beschlüsse der Bürgerschaft können von Stimmberechtigten nach den Bestimmungen von Art. 164 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG) wegen Verfahrensmängeln, die bei der amtlichen Vorbereitung oder Durchführung der Abstimmung vorgekommen sind, mit Kassationsbeschwerde beim zuständigen Departement angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist innert vierzehn Tagen beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen einzureichen.
 

Berneck, 5. Oktober 2020                                                     Gemeinderatskanzlei Berneck