Inkorporationsvereinbarung genehmigt

11. Juli 2019
Das Departement des Innern und das Bildungsdepartement genehmigten mit Verfügung vom 4. Juli 2019 die Inkorporationsvereinbarung. Damit wird die Primarschulgemeinde Berneck mit Wirkung ab 1. Januar 2021 aufgehoben und in die politische Gemeinde Berneck inkorporiert.

Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Berneck und der politischen Gemeinde Berneck stimmten dem Antrag der Räte an den Bürgerversammlungen vom 28. März 2018 zu, den Prozess der Bildung einer Einheitsgemeinde fortzuführen und im Frühjahr 2019 die Inkorporationsvereinbarung zur Genehmigung zu unterbreiten.

Primarschulrat und Gemeinderat erarbeiteten im 2018 gemeinsam in verschiedenen Arbeitsgruppen die Inkorporationsvereinbarung zur Bildung der unechten Einheitsgemeinde Berneck (unecht da ohne Oberstufe), die neue Gemeindeordnung, das Pflichtenheft und die Schnittstellen in den Bereichen Buchhaltung und Finanzen. Vorgesehen ist, die heutigen Finanzkompetenzen des Schulrates in die Gemeindeordnung zu überführen und das Schulsekretariat auch noch formell in die Kanzlei zu integrieren. Die pädagogischen Entscheide werden auch künftig beim fünfköpfigen Schulrat liegen, der weiterhin an der Urne vom Volk gewählt werden soll. Das Schulratspräsidium wird Einsitz im Gemeinderat haben und wie das Gemeindepräsidium direkt vom Volk gewählt werden.

Die Bürgerschaft der Primarschulgemeinde Berneck hat an der Bürgerversammlung vom 29. März 2019 der Inkorporationsvereinbarung zugestimmt. In der politischen Gemeinde Berneck wurde die Inkorporationsvereinbarung vom 29. April bis 7. Juni 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt. Es ist kein Begehren um Durchführung einer Abstimmung der Bürgerschaft eingegangen, weshalb die Vereinbarung dem Departement des Innern sowie dem Bildungsdepartement zur Genehmigung zugestellt wurde. Mit Verfügung vom 4. Juli 2019 genehmigten die Departemente die Inkorporationsvereinbarung. Schulrat sowie Gemeinderat und die Verwaltungen nehmen im zweiten Semester 2019 die Arbeiten für die Zusammenlegung per 1. Januar 2021 auf.

Die Bürgerschaft wird an der Bürgerversammlung vom 27. März 2020 über die neue Gemeindeordnung befinden, bevor sie im September 2020 im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat und Schulrat samt Präsidien für die neue Amtsdauer bestimmt.