Öffentliche Planauflage: Kantonsstrasse Nr. 28 - Korrektion / Hangsicherung Sulzbach
Kanton St. Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:
Kantonsstrasse Nr. 28, Berneck: Korrektion / Hangsicherung Sulzbach - B18.1.028.027
Von der Regierung beschlossen am 5. Juni 2018
Auflageort: Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock
Auflagefrist: 22. August 2018 bis 20. September 2018
Mit dem Kantonsstrassenprojekt wird ein Gewässer (Sulzbach) tangiert.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
St. Gallen, 21. August 2018
Der Kantonsingenieur