Öffentliche Auflage - Baulinienplan "Sackbach Bereich Benzen Teil 1" - Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV
Baulinienplan "Sackbach Bereich Benzen Teil 1"
Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV
Der Baulinienplan "Sackbach Bereich Benzen Teil 1" mit Festlegung des Gewässerraums liegt während 30 Tagen, d. h. vom 29. August bis 27. September 2017, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Baulinienplan «Sackbach Bereich Benzen Teil 1» beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
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Protokollauszug vom 18.08.2017 - Renaturierung Sackbach mit Teilstrassenplan - Projektgenehmigung (PDF, 702.62 kB) | Download | 0 | Protokollauszug vom 18.08.2017 - Renaturierung Sackbach mit Teilstrassenplan - Projektgenehmigung |
Baulinienplan Sackbach Bereich Benzen Teil 1 (PDF, 209.37 kB) | Download | 1 | Baulinienplan Sackbach Bereich Benzen Teil 1 |