Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlage Stäpfli: Referendum nicht zustande gekommen

15. Oktober 2026

Der Gemeinderat erliess am 11. August 2026 das neue Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlage Stäpfli und unterstellte es dem fakultativen Referendum mit einer Frist von 40 Tagen. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist wurden 18 Unterschriftenbögen mit insgesamt 245 Unterschriften eingereicht. Die Prüfung durch die Stimmregisterführerin ergab 216 gültige Unterschriften. Für das Zustandekommen des Referendums wären 253 gültige Unterschriften (1/10 der Stimmberechtigen) erforderlich gewesen. Der Gemeinderat stellte dementsprechend an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2026 fest, dass das Referendum mangels ausreichender gültiger Unterschriften nicht zustande gekommen ist. Das Nutzungsreglement wurde damit am 29. September 2026 rechtsgültig und wird ab 1. November 2026 angewendet.
 

Nutzungszeiten bereits im bisherigen aktuell gültigen Reglement festgelegt

Mit der Unterschriftensammlung wurde insbesondere der Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Aussensportanlage an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen weiterhin nutzen zu können. Die Schliessung an diesen Tagen ist allerdings bereits im aktuell gültigen Benützungsreglement der ehemaligen Primarschulgemeinde vom 7. Januar 2008 in der Fassung vom 4. April 2013 verankert. Das damalige Reglement wurde dem fakultativen Referendum unterstellt und ist nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig geworden. Es begrenzt die Nutzung der Aussensportanlage von Montag bis Freitag auf längstens 22 Uhr und am Samstag auf längstens 19 Uhr. Für Sonn- und gesetzliche Feiertage sieht es eine Schliessung der Anlage vor.
 

Beim Zustandekommen des fakultativen Referendums hätte sich die Volksabstimmung auf das neue Nutzungsreglement als Ganzes bezogen. Bei dessen Ablehnung wäre das bisherige rechtskräftige Reglement von 2013 mit den bestehenden Nutzungszeiten weiterhin massgebend geblieben. Die reglementarische Vorgabe zur Schliessung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wäre damit unverändert geblieben.
 

Nutzungszeiten auch in der Baubewilligung verankert

Neben dem aktuell gültigen Reglement mit Bestimmungen zu den Öffnungszeiten haben in der Zwischenzeit erfolgte weitere Abklärungen ergeben, dass auch die Baubewilligung für die Neugestaltung der Aussensportanlage vom 21. September 2010 öffentlich-rechtliche Betriebsauflagen enthält. Die Baubewilligung wurde damals bis vor das Verwaltungsgericht angefochten und ist seit Ende Mai 2012 rechtskräftig. Die Auflagen verlangen, dass die Nutzungszeiten zum Schutz vor Immissionen in einem Reglement festgelegt werden. Der damalige Primarschulrat nahm deshalb 2013 die entsprechenden Bestimmungen in das Benützungsreglement auf. Die Regelung der Nutzungszeiten geht somit auch auf verbindliche Vorgaben aus dem Baubewilligungsverfahren zurück. Die Gemeinde ist an diese Vorgaben und an das geltende Reglement gebunden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom neuen Reglement und vom Referendumsverfahren.
 

Bestehende Regeln konsequent umsetzen

Wiederholte Beanstandungen wegen Lärm und der Nutzung ausserhalb der zulässigen Zeiten veranlassten die Gemeinde, die Kontrollen auf der Anlage zu verstärken. Die bereits reglementarisch festgelegten Nutzungszeiten waren in der Praxis über längere Zeit nicht durchgehend eingehalten und kontrolliert worden. Mit der Anwendung des neuen Reglements ab 1. November 2026 werden die darin festgelegten Nutzungszeiten wieder konsequent umgesetzt.
 

Das neue Reglement baut auf den bestehenden Bestimmungen auf. Es passt die Zuständigkeiten an die heutige Gemeindeorganisation an und formuliert die Regeln für die spontane private Nutzung sowie die Verhaltenspflichten klarer. Ziel bleibt, die Sportanlage für Schule, Vereine und Bevölkerung nutzbar zu halten und zugleich die berechtigten Ruhebedürfnisse zu berücksichtigen.
 

Die amtliche Bekanntmachung samt Rechtsmittelbelehrung ist auf der kantonalen Publikationsplattform aufgeschaltet (www.publikationen.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).