Vereinbarung zur Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal sowie I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal: Genehmigung und Inkrafttreten
(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. August 2025 bis 6. Oktober 2025 gegen die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal kein Referendumsbegehren eingegangen ist, haben die Gemeinderäte von Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hat Art. 5 bezüglich I. Nachtrag der Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unters Rheintal am 4. November 2025 genehmigt. Die Vereinbarung samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal ist somit per 4. November 2025 in Kraft getreten.