Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nach¬trag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal: Referendumsfrist unbenützt abgelaufen
(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. August 2025 bis 26. September 2025 (Gemeinde Diepoldsau) bzw. 6. Oktober 2025 (Gemeinde Au, Balgach, Berneck, Widnau) gegen die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal kein Referendumsbegehren eingegangen ist, haben die Gemeinderäte von Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist.
Die Vereinbarung samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal tritt mit der kantonalen Genehmigung des I. Nachtrags in Kraft.
Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau, 13. Oktober 2025
Die Gemeinderäte