Referendumsvorlage: Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal

27. August 2025

Die Gemeinderäte haben eine separate Vereinbarung betreffend die Überführung der Feuerwehren entsprechend den im Gutachten bereits kommunizierten Details abgeschlossen. Im Wesentlichen übernimmt die FUR alle Angehörigen der beiden Feuerwehren (AdF), die nicht per Ende 2025 ihren Rücktritt erklärt haben, und sowohl Sachmittel als auch Fahrzeuge unentgeltlich. In diesem Zusammenhang werden die Restwerte der Fahrzeuge durch die Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg (rund Fr. 230'000) und die Feuerwehr Mittelrheintal (Fr. 570'000) abgeschrieben. Die Vereinbarung regelt auch, dass die bestehenden Vereinbarungen nach Abschluss der Überführungsarbeiten und der Genehmigung der Kostenbeiträge durch die Bürgerversammlungen rückwirkend per 31. Dezember 2025 aufgehoben werden.

Schliesslich hat sich gezeigt, dass der Zweckverband FUR für gewisse Vorbereitungsarbeiten vor dem 1. Januar 2026 voll handlungsfähig sein muss. Entsprechend soll die Inkraftsetzung der Zweckverbandsvereinbarung vorgezogen werden. Die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal untersteht in den Gemeinden dem fakultativen Referendum von Ende August bis Anfang Oktober.

 

(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)

Gegenstand

  • Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal

Referendumsfrist 28. August 2025 bis 6. Oktober 2025
Öffentliche Auflage Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform
Quorum für das Zustandekommen
eines  Referendumsbegehrens
253 gültige Unterschriften

 

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch heruntergeladen werden.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.

Name
Vereinbarung Überführung bisherige Feuerwehren samt I. Nachtrag (PDF, 90.63 kB) Download 0 Vereinbarung Überführung bisherige Feuerwehren samt I. Nachtrag