Öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Entwicklungsstrategie, dem kommunaler Richtplan und der Schulraumplanung
Öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Entwicklungsstrategie, dem kommunaler Richtplan und der Schulraumplanung
Im 2014 wurden auf Bundesebene und im 2017 auf kantonaler Ebene das Baurecht angepasst. Mit dem RPG1 im 2014 haben die Stimmbürger*innen den Planungsbehörden den Auftrag der inneren Verdichtung zum Schutz des Kulturlandes gegeben. Auf der Grundlage des neuen Raumplanungsgesetzes hat der Kanton St. Gallen auf den 1. Oktober 2017 ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft gesetzt. Damit sind alle St. Galler Gemeinden beauftragt, ihre Ortsplanung anzupassen, bzw. die Änderungen auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Als ersten Schritt und Grundlage der Ortsplanungsrevision erarbeitete der Gemeinderat bis zum Frühjahr 2024 unter Einbezug der Bevölkerung das Gesellschaftsleitbild «Berneck lebt», das festhält, wie sich Berneck in den nächsten 15 bis 25 Jahren entwickeln soll.
Auf der Grundlage des Gesellschaftsleitbilds erarbeitete der Gemeinderat unter Einbezug einer Sounding-board-Gruppe von Frühling 2024 bis April 2025 die ersten Planungsinstrumente (Entwicklungsstrategie und kommunaler Richtplan) der Ortsplanungsrevision sowie die Schulraumplanung.
Mit der Entwicklungsstrategie zeigt die Gemeinde Berneck ihre längerfristige räumliche Strategie auf und legt darin geeignete Gebiete für eine qualitätsvolle Innenentwicklung fest. Der kommunale Richtplan konkretisiert diese Strategie und stimmt die kommunale Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. So soll das prognostizierte Bevölkerungswachstum primär in bestehenden Bauzonen aufgenommen werden, also eine Verdichtung stattfinden.
Die Schulraumplanung dient als Strategie bzw. Grundlage für die künftige Entwicklung der Schul- und Kindergartenräumlichkeiten. Sie ermittelt den künftigen Raumbedarf für die verschiedenen Schulstufen und legt eine strategische Standortkonzeption für die Entwicklung der Schuleinrichtungen fest. Die Schulraumplanung – als zusätzliches Instrument – wird mit der Ortsplanungsrevision koordiniert.
Diese nun vorliegenden Planungsinstrumente dienen wiederum als Grundlage für die darauffolgende Überarbeitung der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement).
Am Mittwoch, 30. April 2025, fand die öffentliche Informationsveranstaltung – als Auftakt zum Mitwirkungsverfahren – statt zu den vorgenannten Planungsinstrumenten. Vom 1. Mai 2025 bis 2. Juni 2025 lädt der Gemeinderat die Bevölkerung nun ein, sich im Rahmen der Mitwirkung einzubringen.
Die detaillierten Unterlagen zu den Planungsinstrumenten sind unten aufgeschaltet und auf der E-Mitwirkungsplattform (Gemeinde Berneck | E-Mitwirkung) sowie der Publikationsplattform einsehbar. Rückmeldungen nimmt die Gemeinderatskanzlei bis 2. Juni 2025 schriftlich oder vorzugsweise direkt auf der E-Mitwirkungsplattform oder per E-Mail (kanzlei@berneck.ch) entgegen.
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Entwicklungsstrategie Gemeinde Berneck - Version Mitwirkung 2025 (PDF, 7.82 MB) | Download | 0 | Entwicklungsstrategie Gemeinde Berneck - Version Mitwirkung 2025 |
Kommunaler Richtplan Gemeinde Berneck - Version Mitwirkung 2025 (PDF, 7.3 MB) | Download | 1 | Kommunaler Richtplan Gemeinde Berneck - Version Mitwirkung 2025 |
Richtplankarte Siedlung, Landschaft und Umwelt - Version Mitwirkung 2025 (PDF, 14.2 MB) | Download | 2 | Richtplankarte Siedlung, Landschaft und Umwelt - Version Mitwirkung 2025 |
Richtplankarte Verkehr, Infrastrukturen und übrige Nutzungen - Version Mitwirkung 2025 (PDF, 12.34 MB) | Download | 3 | Richtplankarte Verkehr, Infrastrukturen und übrige Nutzungen - Version Mitwirkung 2025 |
Schulraumplanung Gemeinde Berneck - Version Mitwirkung 2025 (PDF, 5.49 MB) | Download | 4 | Schulraumplanung Gemeinde Berneck - Version Mitwirkung 2025 |