Reglement über die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen - Unbenützter Ablauf fakultatives Referendum
Am 19. Dezember 2023 hat der Gemeinderat das Reglement über die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen genehmigt. Das Reglement sowie die zustimmenden Beschlüsse des Gemeinderats wurden vom 18. Januar 2024 bis und mit 26. Februar 2024 (40 Tage) dem fakultativen Referendum unterstellt.
Während der Referendumsfrist und auch danach ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein. Der Gemeinderat stellte deshalb am 5. März 2024 fest, dass die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist. Das Reglement trat per 27. Februar 2024 in Kraft.
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Reglement über die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen (PDF, 34.57 kB) | Download | 0 | Reglement über die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen |