Ergänzung Schutzverordnung - Mitwirkungsverfahren

14. März 2022

Im August 2006 erliess der Gemeinderat die heutige Schutzverordnung, die auf Inventaraufnahmen von Architekt Arnold Flammer, St. Gallen, basierte. Im Herbst 2021 beauftragte der Gemeinderat den Architekten Arnold Flammer mit der Begutachtung der beiden Objekte Klumpentorkel, Klumpen (Vers. Nr. 975) und Torkel, Husenstrasse 7 (Vers. Nr. 707).

Auf der Grundlage einer Besichtigung der beiden Objekte im Januar 2022 erstellte Arnold Flammer die Inventarblätter Nrn. 156c (Torkel) und 174 (Klumpentorkel). Aus den Inventarblättern geht hervor, dass sowohl der Torkel (Vers. Nr. 707, Objekt 156c) wie auch der Klumpentorkel (Vers. Nr. 975, Objekt 174) als schützenswert eingestuft werden.

Der Torkel wird als optisch bescheidener, aber historisch und typologisch bedeutender Bestandteil der beiden Höfe (Schutzobjekte Nrn. 156.2 und 156.1) in Husen eingestuft, während der Klumpentorkel mit seinem stattlichen Gebäudevolumen und dem imposanten Rebberg ein eindrückliches Ensemble und damit einen bedeutenden Zeugen des viele Jahrhunderte zurückreichenden Weinbaus bildet.

Nach Beurteilung der kantonalen Denkmalpflege ist der Torkel Vers. Nr. 707, Objekt Nr. 156c) in Verbindung zum geschützten Haus Husenstrasse 7 (Vers. Nr. 708, Objekt Nr. 156.1) von kantonaler und der Klumpentorkel (Vers. Nr. 975, Objekt Nr. 174) von kommunaler Bedeutung.

Bevor der Gemeinderat über die Ergänzung der Schutzverordnung befindet, lädt er die Bevölkerung ein, sich im Rahmen der Mitwirkung einzubringen. Die Inventarblätter Nrn. 156c und 174 sind bis 4. April 2022 abrufbar. Rückmeldungen nimmt die Gemeinderatskanzlei schriftlich oder digital (kanzlei@berneck.ch) entgegen.

Name
Inventarblatt Objekt 156c Download 0 Inventarblatt Objekt 156c
Inventarblatt Objekt 174 Download 1 Inventarblatt Objekt 174