Referendumsvorlage: I. Nachtrag zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit

11. März 2022

Im Januar 2022 wurde bekannt, dass der Artikel 13 des Reglements über Ruhe, Ordnung und Sicherheit bezüglich der Auswertung von Videoüberwachungsaufnahmen mehr einschränkt, als nötig ist. Die Bestimmung (Art. 13 - Nachträgliche Einsichtnahme) besagt, dass zur Auswertung sämtlicher Videoüberwachungsaufnahmen eine Bewilligung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts benötigt wird. Ausserhalb eines strafrechtlichen Verfahrens darf eine Gemeinde aber zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Vorgaben des Reglements über Ruhe, Ordnung und Sicherheit sehr wohl Videoaufzeichnungen einsehen, etwa zu Präventionszwecken und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung.

Mit der Anpassung der Bestimmung für die Auswertung können, wenn nötig, Aufnahmen eingesehen, Verursacher*innen auf ihr Verhalten angesprochen und damit unter Umständen künftige Ereignisse abgewendet werden. Die Anpassung dieser Bestimmung im Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist aus Sicht des Gemeinderats deshalb angezeigt.

Zur Änderung des zu restriktiv abgefassten Artikels 13 über die Auswertung von Videoüberwachungsaufnahmen bedarf es eines I. Nachtrags zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den der Gemeinderat am 8. März 2022 erliess und dem fakultativen Referendum unterstellt:

 

(Fakultatives Referendum gemäss Art. 6 i. V. m. Art. 23 Gemeindegesetz und Art. 13
i. V. m. Art. 34 Gemeindeordnung)

 

Gegenstand:                                    I. Nachtrag zum Reglement über Ruhe, Ordnung
                                                         und Sicherheit
                                                         In Vollzug ab 1. Mai 2022

 

Referendumsfrist:                             14. März 2022 bis 22. April 2022

 

Öffentliche Auflage:                          Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, 
                                                          sowie Website Publikationsplattform
                                                          (www.publikationen.sg.ch)

 

Quorum für das Zustandekommen
eines Referendumsbegehrens:         253 gültige Unterschriften

 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.

 

11. März 2022                                                                       Gemeinderat Berneck

Name
I. Nachtrag - Reglement über Ruhe Ordnung und Sicherheit Download 0 I. Nachtrag - Reglement über Ruhe Ordnung und Sicherheit