Werden Sie private Beistandsperson

8. Oktober 2020

Grundsätzlich handeln alle Personen über 18 Jahre selbständig und entscheiden selber über ihr Leben. Dabei können sie sich von der Familie, von Freunden oder von einer speziellen Organisation unterstützen lassen oder auch einer Person eine Vollmacht geben.

Für Personen, die weder in der Lage sind, ihre persönlichen, finanziellen, administrativen oder rechtlichen Angelegenheiten selbständig zu erledigen, noch jemanden von sich aus zu beauftragen, errichtet die KESB Rheintal unter Wahrung grösstmöglicher Selbstbestimmung massgeschneiderte erwachsenenschutzrechtliche Beistandschaften und beauftragt eine Beistandsperson mit der Wahrung der Interessen.

Sie als private Beistandsperson leisten durch Ihr soziales Engagement einen wichtigen Beitrag mit der Wahrung der Interessen entsprechend dem Betreuungsbedarf der schutzbedürftigen Person.

Als private Beistandsperson werden Sie von der KESB Rheintal umfassend und fachgerecht auf Ihre Aufgaben und Pflichten vorbereitet und während der Führung der Beistandschaft begleitet und fachlich beraten.

Dadurch wird Ihr Engagement gestärkt und gefördert und lernen, wie in schwierigen Situationen zu reagieren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung am Donnerstag, 19. November 2020 um 14.00 Uhr.

Bitte melden Sie sich bis am 31. Oktober 2020 via E-Mail (revisorat_rheintal@kesb.sg.ch) bei der KESB Rheintal an.

Anmeldungen sind verpflichtend und die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.