Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Im Weiteren sind sie zuständig für verschiedene weitere Massnahmen.

Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr; Mittwoch 10.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr; Donnerstag 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr; Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr