Gesuch Gastgewerbepatent für einen Anlass
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn:
- der/die Gesuchsteller/in handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | 071 747 44 77 | kanzlei@berneck.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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