Referendumsvorlage: Parkierungsreglement
Der Gemeinderat hat in den vergangenen Monaten die Grundlagen erarbeitet für die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichem Grund, die sowohl die öffentlichen Parkierungsanlagen umfasst als auch das regelmässige Parkieren auf öffentlichen Strassenflächen (sog. Laternenparkierung). Ziel ist eine bedarfsgerechte Nutzung des öffentlichen Parkraums, eine bessere Verfügbarkeit der Parkplätze und eine geordnete Regelung des Dauerparkierens. Mit dem Einbezug der Laternenparkierung soll zudem verhindert werden, dass Dauerparkierende vermehrt auf Strassenflächen in Wohnquartieren ausweichen.
Vom 22. Juni bis 21. Juli 2026 fand die öffentliche Mitwirkung zum Parkplatzbewirtschaftungskonzept und zum Entwurf des Parkierungsreglements statt. Insgesamt gingen neun Eingaben von 13 Personen und einer Organisation ein. Der Gemeinderat prüfte sämtliche Anliegen und genehmigte den Mitwirkungsbericht am 11. August 2026. An den Grundzügen der vorgesehenen Parkplatzbewirtschaftung hielt er fest. Auf dieser Grundlage erliess der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung vom 8. September 2026 das Parkierungsreglement, das die rechtliche Grundlage für die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung schafft.
Je nach Standort sind Parkuhren, Blaue Zonen, zeitlich beschränkte Parkplätze oder eine Bewirtschaftung mit Parkkarten vorgesehen. Die Blauen Zonen und die zeitlich beschränkten Parkplätze bleiben kostenlos. In den Wohnquartieren werden keine Parkuhren aufgestellt. Wer sein Fahrzeug jedoch regelmässig an drei oder mehr Tagen pro Monat im gleichen Bereich auf öffentlichem Grund abstellt, benötigt grundsätzlich eine Dauerparkkarte. Auf den mit Parkuhren bewirtschafteten Anlagen bleiben die ersten zwei Stunden kostenlos; der Parkvorgang ist jedoch immer zu registrieren. Anschliessend beträgt die Gebühr im Ortszentrum CHF 0.90 und ausserhalb des Ortszentrums CHF 0.60 pro Stunde. Die Gebühren für die verschiedenen Parkkarten sind in einem separaten Gebührentarif geregelt.
Das Parkierungsreglement untersteht dem fakultativen Referendum vom 14. September bis 23. Oktober 2026. Während dieser Frist können 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen. Das Reglement liegt im Rathaus öffentlich auf und kann auch auf der Website der Gemeinde sowie auf der Publikationsplattform eingesehen werden. Bei unbenütztem Ablauf der fakultativen Referendumsfrist tritt es am 1. Januar 2027 in Kraft.
Das Parkierungsreglement, der Mitwirkungsbericht, der Gebührentarif, das Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung Berneck einfach erklärt» und sämtliche weiteren Unterlagen sind auf der Gemeinde-Website im eigenen Bereich «Verwaltung – Parkplatzbewirtschaftung» aufgeschaltet. Der Bereich wird laufend ergänzt; unter anderem wird dort auch ein FAQ zur Verfügung gestellt.
(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)
Gegenstand:
Parkierungsreglement, Berneck, in Vollzug ab 1. Januar 2027
Referendumsfrist:
vom 14. September 2026 bis 23. Oktober 2026 (40 Tage)
Öffentliche Auflage:
Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform (www.publikationen.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
253 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform heruntergeladen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.
| Name | Download | ||
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| Parkierungsreglement (PDF, 291 kB) | Download | 0 | Parkierungsreglement |