Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

10. Juli 2026

Seit Freitag, 3. Juli 2026, gilt ein kantonales Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (200 Meter).

Das Verbot gilt auch für private Feuerstellen, wenn sie im Wald oder in Waldesnähe liegen. Werfen Sie keine brennenden Streichhölzer und Raucherwaren weg und zünden Sie kein Feuerwerk.

Im ganzen Kanton verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Die detaillierte Lage zur Waldbrandgefahr finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.