Bauanzeige STIN AG, Berneck - Abbruch Einfamilienhaus / Neubau Einfamilienhaus - GS 1872, Rüdenstrasse 3, 9442 Berneck
In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass die
STIN AG, Blättlerstrasse 10, 9442 Berneck,
auf Grundstück Nr. 1872, Rüdenstrasse 3, 9442 Berneck,
(Grundeigentümerin: STIN AG, Blättlerstrasse 10, 9442 Berneck)
den Abbruch des Einfamilienhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses gemäss den eingereichten Planunterlagen und aufgestellten Visieren vorzunehmen beabsichtigt.
Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Bauamtsbüro zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: Vom 15. April 2026 bis und mit 28. April 2026
Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.
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| STIN AG, Berneck - Situationsplan - Abbruch Einfam (PDF, 596 kB) | Download | 0 | STIN AG, Berneck - Situationsplan - Abbruch Einfam |