I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Berneck: Referendumsfrist unbenützt abgelaufen
(Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 9. Oktober 2025 bis 17. November 2025 gegen den I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Berneck kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der Gemeinderat Berneck festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist. Der I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Berneck tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.