Vereinbarung zur Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal sowie I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal: Genehmigung und Inkrafttreten

24. November 2025

(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))
 

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. August 2025 bis 6. Oktober 2025 gegen die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nach­trag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal kein Referendumsbegehren eingegangen ist, haben die Gemeinderäte von Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau festgestellt, dass die Referen­dumsfrist unbenützt verstrichen ist. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hat Art. 5 bezüglich I. Nachtrag der Zweckverbands­vereinbarung Feuerwehr Unters Rheintal am 4. November 2025 genehmigt. Die Ver­einbarung samt dem darin ent­haltenen I. Nach­trag zur Zweck­verbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal ist somit per 4. November 2025 in Kraft getreten.