Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nach¬trag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal: Referendumsfrist unbenützt abgelaufen

13. Oktober 2025

(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))

 

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. August 2025 bis 26. September 2025 (Gemeinde Diepoldsau) bzw. 6. Oktober 2025 (Gemeinde Au, Balgach, Berneck, Widnau) gegen die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nach­trag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal kein Referendumsbegehren eingegangen ist, haben die Gemeinderäte von Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist.

Die Ver­einbarung samt dem darin enthaltenen I. Nach­trag zur Zweck­verbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal tritt mit der kan­to­nalen Genehmigung des I. Nachtrags in Kraft.

 

Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau, 13. Oktober 2025           

Die Gemeinderäte