Wasserentnahme wird zum Teil eingeschränkt
Aufgrund der langeanhaltenden Trockenheit führen die kleineren und kleinen Oberflächengewässer hauptsächlich im Norden des Kantons St.Gallen zurzeit nur sehr wenig Wasser. Betroffen sind die Regionen St.Gallen-Rorschach, Fürstenland, Untertoggenburg, Neckertal und Rheintal. Für diese Gebiete hat der Fachstab Trockenheit am 1. Juli 2025 die Gefahrenstufe 3 festgesetzt. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ab Dienstag, 1. Juli 2025, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.
Wasserentnahmen aus stehenden Oberflächengewässern und aus Fliessgewässern der Regionen St.Gallen-Rorschach, Fürstenland, Untertoggenburg, Neckertal und Rheintal sind somit ohne Bewilligung untersagt. Entnahmen zu Tränkezwecken sind weiterhin erlaubt, sofern in der Fliessstrecke unterhalb genügend Wasser verbleibt. Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, der Alpenrhein und der Rheintaler Binnenkanal.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link: Trockenheit | sg.ch