Referendumsvorlage: Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck

26. Juni 2025

(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)

Gegenstand

  • Änderungen im Beschulungsvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Au und der Politischen Gemeinde Berneck (neu gültig ab 1. Januar 2027 statt 1. Januar 2029)
     

    Den Änderungen in der Inkorporationsvereinbarung zur Einheitsgemeinde Au ist am 22. Juni 2025 an der Urne zugestimmt worden. Dieser Vertrag stellt die Beschulung der Kindergartenkinder, Primarschülerinnen und Primarschüler im bisherigen Schulgebiet Heerbrugg sicher.

Referendumsfrist 26. Juni 2025 bis 5. August 2025
Öffentliche Auflage Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform
Quorum für das Zustandekommen
eines  Referendumsbegehrens
253 gültige Unterschriften


Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.

Name
Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck (Start 01.01.2027) (PDF, 4.8 MB) Download 0 Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Berneck (Start 01.01.2027)