Verkehrsberuhigungsmassnahmen Wisenstrasse / Wisenbüntelistrasse / Kloterenstrasse – öffentliche Auflage

4. April 2024

Bei Verkehrszählungen/Geschwindigkeitsmessungen an der Wisenstrasse, Wisenbüntelistrasse und Kloterenstrasse zeigten sich höhere Geschwindigkeiten als angenommen. Die Strassen dienen teils auch als Ausweichrouten zur mit Hindernissen versehenen südlich gelegenen Kloterenstrasse. Dementsprechend ist vorgesehen, einzelne verkehrsberuhigende Massnahmen zu realisieren wie Rechtsvortritte und Fahrbahneinengungen zur Reduktion der Geschwindigkeit.

Die Verkehrsberuhigungsmassnahmen «Wisenstrasse / Wisenbüntelistrasse / Kloterenstrasse» wurden in der Folge vom 10. Januar bis 31. Januar 2022 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt (Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 6. Januar 2022).

Nach der darauffolgenden Überarbeitung der Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, erliess der Gemeinderat die Massnahmen an der Wisenstrasse, Wisenbüntelistrasse und Kloterenstrasse an seiner letzten Sitzung.

Der Erlass der Verkehrsberuhigungsmassnahmen «Wisenstrasse / Wisenbüntelistrasse / Kloterenstrasse» und die dazugehörigen Unterlagen liegen gemäss Art. 39 ff. des Strassengesetzes des Kantons St. Gallen vom 4. April 2024 bis 3. Mai 2024 beim Bereich Bauen und Ortsentwicklung, Rathausplatz 5, zur Einsicht öffentlich auf und sind ausserdem auf der Gemeinde-Website sowie auf der Publikationsplattform aufgeschaltet.

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Situationsplan Einzelverkehrsmassnahme Wisenstrasse, Wisenbüntelistrasse Download 0 Situationsplan Einzelverkehrsmassnahme Wisenstrasse, Wisenbüntelistrasse