Informationen zur Urnenabstimmung bezüglich Sportanlage Tägeren vom 29.11.2020; Fragen und Antworten

4. November 2020

Die Gemeinderatskanzlei informierte mit Gemeinderatsverhandlungen vom 4. November 2020 über die Absage des Informationsanlasses bezüglich Sportanlage Tägeren vom 17. November 2020. Die Gemeinderatsverhandlungen finden Sie hier.

Anstelle des Informationsanlasses findet nun ein digitaler Austausch statt: Fragen und Anregungen zum Projekt Sportanlage Tägeren an info@berneck.ch werden persönlich beantwortet. Das Abstimmungsgutachten finden Sie im Anhang und wird Ihnen mit den Abstimmungsunterlagen für die Abstimmung vom 29. November 2020 zugestellt.

 

Fragen und Antworten

Nicole Rosenbohm, Berneck: Grundsätzlich befürworte ich persönlich den Umbau und die Erneuerung der Garderoben- und Clubinfrastruktur für den FC Au-Berneck 05 sehr – da muss wirklich dringend eine Erneuerung her. Trotzdem liegen mir noch zwei Fragen auf dem Herzen:
Besteht die Gefahr, dass nach der Erweiterung der Fussballanlagen Tägeren/Au und der grosszügigen Beteiligung der Gemeinde Berneck, der Fussballplatz Oberdorf in Berneck als nicht mehr notwendig erachtet wird?

Kanzlei Berneck: Die Sportanlage Tägeren erhält mit dem vorliegenden Projekt keine zusätzlichen Fussballplätze. Der FC Au-Berneck 05 ist weiterhin auf den Sportplatz Oberdorf in Berneck angewiesen für Trainings, insbesondere aber auch für Meisterschaftsspiele.

Nicole Rosenbohm, Berneck: Und die Gemeinde plant, ihn als Bauland an die üblichen Bauträger/Architekten/Bauinvestoren zu verkaufen, die dann dort gewinnbringend Wohnblöcke hinstellen?
Kanzlei Berneck: Die Gemeinde Berneck beteiligt sich an der Club- und Garderobeninfrastruktur auf der Sportanlage Tägeren mit 1 Mio. Franken. Die Vereinbarung enthält eine Option über 30 Jahre, falls Berneck das Sportfeld Oberdorf in dieser Zeit aufgibt und die Infrastruktur für den FC Au-Berneck auf der Tägeren konzentriert wird. Die Vereinbarung regelt, dass die Kosten für die Clubinfrastruktur (Clubgebäude, Garderoben) zum jetzigen Kostenteiler (2/3 Au und 1/3 Berneck) geteilt werden. Bei einer Verlegung des Sportfelds und einer Quartierentwicklung sind weitere verschiedene Entscheide der Stimmberechtigten notwendig (Kredit über Verlegung, Anpassung Zonenplan sowie obligatorisches Finanzreferendum). Dabei werden die Stimmberechtigten wiederum mitbestimmen können, ob und in welcher Form das Quartier entwickelt wird.

Nicole Rosenbohm, Berneck: Natürlich hoffen wir, dass uns der schöne und gut gepflegte Sportplatz Oberdorf erhalten bleibt und weiterhin Sport & Leben ins Oberdorf bringt.

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