Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Aufgabe der GPK ist im Wesentlichen im Gesetz umschrieben.
Sie prüft namentlich:
- die Amtsführung des Gemeinderates im abgelaufenen Jahr
- die Amtsführung der Verwaltung im abgelaufenen Jahr
- die Amtsführung der Unternehmen im abgelaufenen Jahr
- die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr
- die Anträge des Gemeinderates über Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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